Folge #79 · Zu Gast: Volker Boehme-Nessler

„Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie“ – Boehme-Nessler warnt vor schleichenden Einschränkungen

Der Oldenburger Rechtsprofessor Volker Boehme-Nessler sieht die Meinungsfreiheit in Deutschland unter Druck – durch schwammige Begriffe, Anzeigenwellen und ein dichtes Netz an Meldestellen.

2. Juni 2025 · based. Podcast
„Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie“ – Boehme-Nessler warnt vor schleichenden Einschränkungen

In der 79. Folge von based. ist Volker Boehme-Nessler zu Gast, Professor für Öffentliches Recht in Oldenburg und Experte für Medienrecht. Er vertritt eine weite Auslegung der freien Rede – und zeichnet ein besorgtes Bild vom Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland. Diese sei aus seiner Sicht „so bedroht wie schon lange nicht mehr“. Im Gespräch mit den Hosts geht es um Politik, Bürger und die Rolle der Medien.

„Die Freiheit stirbt Zentimeterweise“

Boehme-Nessler warnt vor allem vor schleichenden Einschränkungen, die im Einzelnen kaum auffallen, sich aber summieren. Kritisch sieht er dabei die Verwendung schwammiger Begriffe wie „Desinformation“ oder „Hass und Hetze“, mit denen sich viel einfangen lasse. Die grundlegende Bedeutung des Grundrechts fasst er mit Verweis auf das Bundesverfassungsgericht knapp zusammen:

ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie, Punkt.

Zur Demokratie gehöre auch, andere Meinungen zu respektieren – und harte Kritik auszuhalten. Wer aus einem „Meinungskorridor“ herausgehe, werde gecancelt, stigmatisiert und ausgegrenzt, so seine Diagnose.

Anzeigen, Meldestellen und die Angst der Bürger

Ein zentrales Problem sieht der Jurist in der Einschüchterung. Nicht nur Verbote, sondern auch eine bestimmte Atmosphäre gefährdeten das Grundrecht:

Ich finde, die Meinungsfreiheit ist auch sehr stark durch Einschüchterung bedroht. Die wird nicht nur dadurch bedroht, dass bestimmte Dinge einfach verboten sind, sondern die wird auch dadurch bedroht, dass man eine Atmosphäre schafft, in der sich viele Leute nicht mehr trauen, ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen.

Boehme-Nessler kritisiert den Paragraphen 188 als eine Art „Majestätsbeleidigung“ und plädiert dafür, ihn ersatzlos zu streichen. Politiker hätten denselben strafrechtlichen Schutz wie alle Bürger. Kritik an Gewählten sei ein Kernrecht der Demokratie: „wen sollen wir denn kritisieren in der Demokratie, wenn nicht die Politiker?“ Auch staatlich finanzierte Meldestellen sieht er kritisch – sie schüfen eine „Denunziationsinfrastruktur“.

Wo verläuft die Grenze?

Bei konkreten Fällen bleibt die Abgrenzung schwierig. Die Hosts fragen nach, wo genau die Linie zwischen zulässiger und strafbarer Äußerung verlaufe – etwa beim Fall „Schwachkopf Professional“ oder bei Beleidigungen. Boehme-Nessler betont, wie weit die Meinungsfreiheit reiche und dass auch Unliebsames geschützt sei:

man kann auch sagen, ich will die Verfassung nicht, ich will hier nen Sowjetstaat aufbauen und so weiter oder ich will n Kalifat aufbauen, das wird alles geschützt von der Meinungsfreiheit.

Bei schweren Beleidigungen wie im Fall Renate Künast sieht er dagegen klar die Strafbarkeitsgrenze überschritten. Zum Abschluss appelliert er an die Bürgerinnen und Bürger, sich nicht einschüchtern zu lassen und die Freiheit „jeden Tag auch die Freiheit in Anspruch“ zu nehmen.

Kurzfassung der Folge — das ganze Gespräch hört ihr im Podcast.

← Alle Folgen
💚Unterstütze based.