Ein Transmann kritisiert das Selbstbestimmungsgesetz – aus eigener Erfahrung
In Folge 61 von „based.“ erklärt Autor Till Amelung, warum er das seit November geltende Gesetz an entscheidenden Stellen für problematisch hält.
Am 1. November ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten und hat das transsexuellen Gesetz aus dem Jahr 1980 abgelöst. Es soll Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen erleichtern. In Folge 61 des Podcasts „based.“ sprechen die Hosts mit Till Randolf Amelung – Autor beim Querverlag, selbst trans Mann und ein Kritiker des Gesetzes.
Warum das Thema polarisiert
Amelung erklärt, dass die Debatte weit über die verhältnismäßig kleine Gruppe der Betroffenen hinausreiche. Es gehe im Kern um die Frage, welches Verständnis von Geschlecht eine Gesellschaft habe. Auf die zugespitzte Frage, ob Transfrauen exakt dasselbe seien wie biologische Frauen, antwortet er zurückhaltend:
Nein, so einfach ist das nicht.
Zur Begründung verweist er auf die körperliche Realität einer Transition. Über seinen eigenen Weg sagt er, Operationen und die Testosteron-Einnahme liefen auf einer bestimmten biologischen Grundlage – etwas, das sich nach seiner Auffassung nicht vollständig überwinden lasse.
Kritik an Self-ID und am Umgang mit Minderjährigen
Sein zentraler Kritikpunkt: Erwachsene können ihren Geschlechtseintrag künftig ohne Nachweis ändern. Amelung hätte sich einen niedrigschwelligen Filter gewünscht – etwa ein Attest eines Begleittherapeuten oder eine Pflichtberatung. Als Argument zieht er Beispiele aus Spanien heran, wo Personenstandsänderungen laut seiner Darstellung in Einzelfällen missbraucht worden seien.
Auch die Regelung für Jugendliche ab 14 Jahren sieht er kritisch. Er verweist auf internationale Entwicklungen und den britischen Cass-Bericht. Zugleich benennt er ausdrücklich Fortschritte des neuen Gesetzes und nennt vor allem die Entlastung bei Aufwand und Kosten:
Das und die soll ich sagen, der Aufwand, alles das ist natürlich, das ist das für viele denken, schon eine Erleichterung, das sollte man dann auch gar nicht verschweigen.
Frauenräume, Hausrecht und das Offenbarungsverbot
Ausführlich geht Amelung auf den Streit um Frauenschutzräume ein und schildert einen Fall aus einem Erlanger Fitnessstudio, in dem eine Trans Frau abgelehnt wurde. Er betont, dass Selbstbestimmung aus seiner Sicht nicht nur einseitig gelten könne. Deutlich wird das auch beim strafbewehrten Offenbarungsverbot, das er nur in eng begrenzten Fällen befürwortet:
Und deswegen finde ich, dass ein oder sagen wir strafbewehrtes Offenbarungsverbot wirklich nur dann greifen sollte, wenn es tatsächlich um nachgewiesene Böswilligkeit geht, um Leute herabzuwürdigen.
Zum Abschluss korrigiert einer der Hosts eine Aussage der Vorwoche, wonach das Gesetz im Kontext des Liberalismus stehe – das müsse nicht so sein, nur weil die FDP zugestimmt habe.
Kurzfassung der Folge — das ganze Gespräch hört ihr im Podcast.
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