Arbeitsrechtler Diringer warnt: Wie „Cancel Culture“ Existenzen bedroht
Im based.-Podcast erklärt der Jurist Arnd Diringer, wie Anschwärzversuche in sozialen Medien Arbeitnehmer gefährden – und warum er in neuen Gesetzen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit sieht.
Zu Gast in der 35. Folge des Podcasts based. war der Arbeitsrechtler und Kolumnist Arnd Diringer. Im Gespräch mit den Hosts ging es um das Phänomen, das er unter dem Begriff „Cancel Culture“ fasst – und um die Frage, wie Menschen wegen ihrer Äußerungen in sozialen Medien ihren Arbeitsplatz verlieren können.
Anschwärzen als Methode
Diringer schilderte, wie Nutzer in sozialen Medien gezielt Arbeitgeber informieren, um Andersdenkende unter Druck zu setzen – etwa indem der Arbeitgeber „getaggt“ oder direkt angeschrieben wird. Das Ziel sei oft, so Diringer, nicht das Argument, sondern die Person.
Sehr häufig ist es so, dass irgendjemand sich in den sozialen Medien äußert, irgendeine politische Ansicht vertritt und dann versucht wird, demjenigen seine Existenz zu zerstören, indem man den Arbeitgeber darüber informiert, was derjenige geschrieben hat.
Zwar schütze das deutsche Arbeitsrecht Beschäftigte grundsätzlich vor willkürlichen Kündigungen. Doch selbst ein gewonnener Prozess helfe oft wenig, weil das Verhältnis zum Arbeitgeber zerstört sei. Viele Verfahren endeten deshalb im Vergleich – mit dem Verlust des laufenden Einkommens.
Der Fall Ofarim und die Druckkündigung
Am Beispiel des Sängers Gil Ofarim und des Leipziger Hotels erläuterte Diringer die Gefahren von Shitstorms und „Verdachtsberichterstattung“. Das Hotel habe alles richtig gemacht, indem es den Sachverhalt aufklärte und sich vor den Mitarbeiter stellte. Kritisch sieht er die sogenannte Druckkündigung, bei der allein der Druck Dritter ein Arbeitsverhältnis beenden könne. Unternehmen rät er, solchen Druck ins Leere laufen zu lassen und auf die Rechtslage zu verweisen.
„Hass ist keine Meinung“ und neue Gesetze
Besonders kritisch äußerte sich Diringer zu staatlich geförderten Meldestellen und zu Formulierungen wie „Hass ist keine Meinung“. Damit würden bestimmte Ansichten gedanklich aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausgenommen. Er verwies auf geplante Regelungen, die auch nachweisbar richtige Tatsachen mit Bußgeldern belegen könnten.
Ich habe noch nie so große Gefahren für die freiheitliche Demokratie gesehen, wie wir sie aktuell haben.
Dabei warnte er ausdrücklich davor, in „gut und böse“ zu denken. Instrumente, die man gegen politische Gegner einsetze, könnten sich nach einem Machtwechsel gegen jeden richten. Diringer fasste das in einem drastischen Bild zusammen, das er zuvor in einem Tweet formuliert hatte:
Manche Menschen halten Giftgas für eine tolle Idee, bis sich der Wind dreht.
Deshalb, so der Jurist, komme es nicht auf die eigene Bewertung an, sondern auf die Mechanismen: „Wollen wir solche Instrumente in unserer Gesellschaft“ – das Grundgesetz stehe dem entgegen, könne seine Wirkung aber nur entfalten, wenn es im Bewusstsein der Menschen verankert bleibe.
Kurzfassung der Folge — das ganze Gespräch hört ihr im Podcast.
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